Praktika, Berufsanerkennungsjahr & Bundesfreiwilligendienst
Sie möchten sich beruflich orientieren oder mögliche Ausbildungsberufe kennen lernen?
Dann haben wir bestimmt ein passendes Angebot für Sie!
Ob im Rahmen der schulischen Berufsorientierung, während der Ausbildung, während des Studiums oder als Anerkennungsjahr, die Kreisverwaltung bietet viele Möglichkeiten, bereits vor dem Berufsstart wertvolle Praxiserfahrung zu sammeln.
Schülerpraktikum
Hast du Lust, den Arbeitgeber "Landkreis Gifhorn" kennenzulernen?
Im Rahmen der schulischen Ausbildung bietet der Landkreis Gifhorn zur Berufsorientierung in vielen verschiedenen Bereichen ein Schülerpraktikum an!
Gerne darfst Du Dir einen Bereich wünschen, in dem Du ein Praktikum machen möchtest.
Wir sprechen dann mit der Abteilung, ob das möglich ist.
Hochschulpraktikum für Studierende
Sammeln Sie wertvolle Praxiserfahrungen in einem unentgeltlichen Hochschulpraktikum für Studierende der Fachhochschulen und der Hochschulen und festigen Sie Ihre bereits in der Theorie erworbenen Kenntnisse.
Voraussetzung für den Abschluss einen Praktikantenvertrages ist, dass das Praktikum Bestandteil einer Hochschul- bzw. Fachhochschulausbildung und in der Studien- und Prüfungsordnung vorgeschrieben ist.
Diese Informationen helfen uns bei der Entscheidung:
- Zeitraum und zeitlicher Umfang (Wochenstunden) des gewünschten Praktikums
- Angaben, ob sich der Praktikumswunsch auf einen bestimmten Beruf und/oder bestimmten Fachbereich bezieht
Berufsanerkennungsjahr für Bachelor of Arts (B.A.) - Studiengang Soziale Arbeit
Nach erfolgreichem Abschluss des Studiums der Sozialen Arbeit können Sie beim Landkreis Gifhorn im Rahmen eines Berufsanerkennungsjahres die staatliche Anerkennung zur Sozialarbeiterin/Sozialpädagogin bzw. zum Sozialarbeiter/ Sozialpädagogen (m/w/d) erlangen.
Die staatliche Anerkennung ist insbesondere erforderlich, wenn Sie eine Tätigkeit im öffentlichen Dienst im Bereich der Kinder- und Jugendhilfe ausüben wollen. Das Anerkennungspraktikum richtet sich in Niedersachsen nach der Verordnung über die staatliche Anerkennung von Berufsqualifikationen auf dem Gebiet der Sozialen Arbeit, der Heilpädagogik und der Bildung und Erziehung in der Kindheit vom 17. Mai 2017 (SozHeilKindVO).
Es dauert zwischen sechs und zwölf Monaten in Vollzeit (bei Teilzeit verlängert sich die Dauer entsprechend) und ermöglicht die sachgerechte Einarbeitung in die praktische Sozialarbeit und in die damit verbundenen Verwaltungstätigkeiten sowie der Vertiefung der erworbenen Fachkenntnisse (§ 4 Abs. 1 SozHeilKindVO).
(Die entsprechenden Ausschreibungen sind mit dem Titel BAJ gekennzeichnet.)
Bundesfreiwilligendienst
Im Bundesfreiwilligendienst (BFD) können sich Menschen außerhalb von Beruf und Schule für das Allgemeinwohl, insbesondere im sozialen, ökologischen und kulturellen Bereich oder im Bereich des Sports, der Integration sowie im Zivil- und Katastrophenschutz, engagieren. Der Bundesfreiwilligendienst dauert in der Regel zwölf Monate und wird als überwiegend praktische Hilfstätigkeit in gemeinwohlorientierten Bereichen geleistet.
Allgemeine Informationen und Merkblätter zum Bundesfreiwilligendienst finden Sie unter www.Bundesfreiwilligendienst.de.
Der Landkreis Gifhorn bietet im Fachbereich Umwelt zwei Plätze für die Ableistung eines Bundesfreiwilligendienstes an. Die Bundesfreiwilligen sind unter der Anleitung eines ausgebildeten Natur- und Landschaftspflegers überwiegend mit Pflege- und Entwicklungsmaßnahmen vornehmlich in Naturschutzgebieten tätig. Sie lernen im Rahmen des Bundesfreiwilligendienstes insbesondere die vielfältigen Aufgaben der Förderung des Natur- und Artenschutzes kennen.
Einen kleinen Einblick in das breite Arbeitsfeld der Freiwilligen in der Pflegegruppe um den Natur- und Landschaftspfleger soll folgende Auswahl der bisher durchgeführten Maßnahmen geben:
- Ablesen, Warten und Instandsetzen von Grund- und Oberflächenwassermessstellen (im Schweimker Moor und Drömling)
- Pflege von Heideflächen und Wacholderhainen zur Förderung von Tourismus und Artenschutz sowie Freistellen von Rundwegen in diversen Schutzgebieten
- Pflege von Weidengebüschhecken, Beseitigung umgestürzter Bäume aus kreiseigenen Flächen auf Nachbarflächen besonders nach Stürmen
- Unterhaltung von historischen Landschaftselementen von hoher ökologischer Bedeutung
- Amphibienschutzmaßnahmen wie Aufstellen und Betreuen von Schutzzäunen
- Baumhöhlenkontrollen im Vorfeld von Maßnahmen zur Verkehrssicherung
- Gefahrenabwehrmaßnahmen in kreiseigenen Wäldern
- Zum Erhalt von geschützten Biotopen: Beseitigen von Gehölzanflug in Heiden, Magerrasen, Röhrichtflächen, Gewässern und Teichen mittels Motorsäge, Motorsense und per Hand
- Beseitigung von Birken- und Kiefernanflug auf kaum trittfesten Torfmoosschwingrasen und Sumpfflächen
- Aufstellen, Warten und Reparieren von Schutzgebietsbeschilderungen in Natur- und Landschaftsschutzgebieten
Die Plätze werden in der Regel zum 01. September eines jeden Jahres besetzt.
Sollten wir Ihr Interesse geweckt haben, freuen wir uns über Ihre Bewerbung mit den üblichen Unterlagen (Bewerbungsanschreiben, tabellarischer Lebenslauf und evtl. vorhandene Zeugnisse bzw. Praktika-Beurteilungen).