Kreissekretär*in/ Verwaltungswirt*in (m/w/d)
Für das Einstellungsjahr 2025 wird der Ausbildungsberuf Kreissekretär*in/Verwaltungswirt*in nicht angeboten.
Es ist beabsichtigt, den Beruf zum 01.08.2026 wieder anzubieten.
Voraussetzungen
Auch wenn es in der Berufsbezeichnung „Sekretär*in“ heißt, so hat dieser Beruf nichts mit einer Sekretariatstätigkeit zu tun. Die Berufsbezeichnung ist etwas missverständlich. Beam*tinnen der Fachrichtung Allgemeiner Dienst der Laufbahngruppe eins haben einen abwechslungsreichen Aufgabenbereich mit viel Kontakt zu Menschen. Sie sind Ansprechpartner für die Bürger*innen beraten diese und nehmen deren Anliegen entgegen.Voraussetzungen
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Deutsche Staatsangehörigkeit oder die Staatsangehörigkeit eines anderen Mitgliedstaates der Europäischen Union, eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum oder eines Drittstaates, dem Deutschland und die Europäische Union vertraglich einen entsprechende Anspruch auf Anerkennung von Berufsqualifikationen eingeräumt hat
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Realschulabschluss oder überdurchschnittlich guter Hauptschulabschluss,
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charakterliche, geistige und gesundheitliche Eignung
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Höchstalter 39 Jahre, für Schwerbehinderte 44 Jahre, weitere Ausnahmen sind möglich.
Tätigkeiten
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Anträge annehmen und überprüfen
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Entscheidungen vorbereiten
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Arbeit mit den gängigen Microsoft-Office Standardanwendungen (Word, Excel und Outlook), des Weiteren wirst Du in der Ausbildung spezielle Fachprogramme kennenlernen
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Soziale Leistungen berechnen und Ansprüche prüfen etc.
Ausbildungsbeginn
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01.08. des Jahres
Ausbildungsdauer
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drei Jahre
Prüfungsleistungen
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Zwischenprüfung am Ende der Dienstanfängerzeit
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Laufbahnprüfung am Ende der Ausbildungszeit
Arbeitszeit
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40 Stunden wöchentlich
Urlaubsanspruch
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30 Tage
Monatliche Ausbildungsvergütung / Anwärtergrundbetrag
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Erstes Ausbildungsjahr: 845,42 Euro brutto
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Zweites Ausbildungsjahr: 1.409,04 Euro brutto
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Drittes Ausbildungsjahr: 1.409,04 Euro brutto
Weitere Informationen für Dienstanfänger*in (m/w/d) und für Sekretäranwärter*in (m/w/d) erhälst du beim Niedersächsischen Studieninstitut für kommunale Verwaltung e. V.
Ablauf der Ausbildung
Theorie am Niedersächsischen Studieninstitut in Braunschweig. Dort werden zum Beispiel die Fächer Kommunalrecht, Sozialhilfe, Privatrecht, Öffentliche Finanzwirtschaft und Kosten- und Leistungsrechnung unterrichtet. Die Praxisausbildung erfolgt beim Landkreis Gifhorn in den verschiedenen Fachbereichen. Typische Ausbildungsabschnitte sind Einsätze in der Abteilung 1.1 - Personal und Organisation (Tätigkeit z. B. Durchführung von Stellenbesetzungsverfahren, wie die Einstellung von Auszubildenden), Abteilung 3.4 - Verkehrswesen (Tätigkeit z. B. An- und Abmeldung von Kraftfahrzeugen, Führerscheinangelegenheiten) oder der Abteilung 10.3 - Kreiskasse (Tätigkeit z. B. Buchung von Zahlungen).
Perspektiven
Für Beamt*innen der Laubahngruppe I bieten sich vielfältige Einsatzfelder in praktisch allen Fachbereichen.Der Landkreis Gifhorn ermöglicht darüber hinaus regelmäßig einigen Mitarbeiter*innen die Teilnahme am Aufstiegslehrgang. Mit dem erfolgreichen Abschluss des Aufstiegslehrganges eröffnet sich für die Absolventen die Chance, Verwaltungstätigkeiten auf der Ebene der Laufbahngruppe 2 wahrzunehmen.