Ausbildungsberufe

Mit einer Ausbildung in der Kreisverwaltung entscheidest Du Dich für einen Berufsstart, der ebenso vielseitig wie sicher ist. Wir bieten Ausbildungsmöglichkeiten mit anspruchsvollen Aufgabenfeldern und besten Perspektiven in folgenden Berufen:


Kreissekretär*in/ Verwaltungswirt*in (m/w/d)

Für das Einstellungsjahr 2025 wird der Ausbildungsberuf Kreissekretär*in/Verwaltungswirt*in nicht angeboten.

Es ist beabsichtigt, den Beruf zum 01.08.2026 wieder anzubieten.

Voraussetzungen

Auch wenn es in der Berufsbezeichnung „Sekretär*in“ heißt, so hat dieser Beruf nichts mit einer Sekretariatstätigkeit zu tun. Die Berufsbezeichnung ist etwas missverständlich. Beam*tinnen der Fachrichtung Allgemeiner Dienst der Laufbahngruppe eins haben einen abwechslungsreichen Aufgabenbereich mit viel Kontakt zu Menschen. Sie sind Ansprechpartner für die Bürger*innen beraten diese und nehmen deren Anliegen entgegen.Voraussetzungen

  • Deutsche Staatsangehörigkeit oder die Staatsangehörigkeit eines anderen Mitgliedstaates der Europäischen Union, eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum oder eines Drittstaates, dem Deutschland und die Europäische Union vertraglich einen entsprechende Anspruch auf Anerkennung von Berufsqualifikationen eingeräumt hat

  • Realschulabschluss oder überdurchschnittlich guter Hauptschulabschluss,

  • charakterliche, geistige und gesundheitliche Eignung

  • Höchstalter 39 Jahre, für Schwerbehinderte 44 Jahre, weitere Ausnahmen sind möglich.


Tätigkeiten

  • Anträge annehmen und überprüfen

  • Entscheidungen vorbereiten

  • Arbeit mit den gängigen Microsoft-Office Standardanwendungen (Word, Excel und Outlook), des Weiteren wirst Du in der Ausbildung spezielle Fachprogramme kennenlernen

  • Soziale Leistungen berechnen und Ansprüche prüfen etc. 


Ausbildungsbeginn

  • 01.08. des Jahres


Ausbildungsdauer

  • drei Jahre


Prüfungsleistungen

  • Zwischenprüfung am Ende der Dienstanfängerzeit

  • Laufbahnprüfung am Ende der Ausbildungszeit


Arbeitszeit

  • 40 Stunden wöchentlich


Urlaubsanspruch

  • 30 Tage


Monatliche Ausbildungsvergütung / Anwärtergrundbetrag

  • Erstes Ausbildungsjahr:      845,42 Euro brutto

  • Zweites Ausbildungsjahr: 1.409,04 Euro brutto

  • Drittes Ausbildungsjahr:   1.409,04 Euro brutto

Weitere Informationen für Dienstanfänger*in (m/w/d) und für Sekretäranwärter*in (m/w/d) erhälst du beim Niedersächsischen Studieninstitut für kommunale Verwaltung e. V.


Ablauf der Ausbildung

Theorie am Niedersächsischen Studieninstitut in Braunschweig. Dort werden zum Beispiel die Fächer Kommunalrecht, Sozialhilfe, Privatrecht, Öffentliche Finanzwirtschaft und Kosten- und Leistungsrechnung unterrichtet.  Die Praxisausbildung erfolgt beim Landkreis Gifhorn in den verschiedenen Fachbereichen. Typische Ausbildungsabschnitte sind Einsätze in der Abteilung 1.1 - Personal und Organisation (Tätigkeit z. B. Durchführung von Stellenbesetzungsverfahren, wie die Einstellung von Auszubildenden), Abteilung 3.4 - Verkehrswesen (Tätigkeit z. B. An- und Abmeldung von Kraftfahrzeugen, Führerscheinangelegenheiten) oder der Abteilung 10.3 - Kreiskasse (Tätigkeit z. B. Buchung von Zahlungen). 


Perspektiven

Für Beamt*innen der Laubahngruppe I bieten sich vielfältige Einsatzfelder in praktisch allen Fachbereichen.Der Landkreis Gifhorn ermöglicht darüber hinaus regelmäßig einigen Mitarbeiter*innen die Teilnahme am Aufstiegslehrgang. Mit dem erfolgreichen Abschluss des Aufstiegslehrganges eröffnet sich für die Absolventen die Chance, Verwaltungstätigkeiten auf der Ebene der Laufbahngruppe 2 wahrzunehmen.


Verwaltungsfachangestellte*r (m/w/d)

Die Bewerbungsfrist für das Einstellungsjahr 2025 ist abgelaufen.

Voraussetzungen

  • Realschulabschluss oder überdurchschnittlich guter Hauptschulabschluss.


Tätigkeiten

  • Anträge annehmen und prüfen (z. B. Führerscheinausstellung oder Zulassung von Kraftfahrzeugen)

  • Entscheidungen vorbereiten (z. B. Bußgeldverfahren prüfen)

  • Arbeit mit den gängigen Microsoft-Office Standardanwendungen (Word, Excel und Outlook), des Weiteren wirst Du in der Ausbildung spezielle Fachprogramme kennenlernen

  • Soziale Leistungen berechnen und  Ansprüche prüfen (z. B. Sozialhife / Bildung und Teilhabe)


Ausbildungsbeginn

  • 01.08. des Jahres


Ausbildungsdauer

  • drei Jahre


Prüfungsleistungen

  • Zwischenprüfung nach circa der Hälfte der Ausbildungszeit

  • Abschlussprüfung am Ende der Ausbildungszeit


Arbeitszeit

  • 39 Stunden wöchentlich


Urlaubsanspruch

  • 30 Tage


Monatliche Ausbildungsvergütung

  • Erstes Ausbildungsjahr:    1.218,26 Euro brutto

  • Zweites Ausbildungsjahr:  1.268,20 Euro brutto

  • Drittes Ausbildungsjahr:    1.314,02 Euro brutto

Weitere Informationen bietet das Niedersächsische Studieninstitut für kommunale Verwaltung e.V an.


Ablauf der Ausbildung

Theorie am Niedersächsischen Studieninstitut, sowie in der Otto - Bennemann - Schule, beide mit Standort in Braunschweig. 

Am Studieninstitut werden zum Beispiel die Fächer Kommunalrecht, Sozialhilfe, Privatrecht, Öffentliche Finanzwirtschaft, Kosten- und Leistungsrechnung unterrichtet.  

An der Berufsschule werden zum Beispiel die Fächer Deutsch / Kommunikation, Politik, Englisch und berufsspezifischer Unterricht vermittelt.

Die Praxisausbildung erfolgt beim Landkreis Gifhorn in den verschiedenen Fachbereichen. Typische Ausbildungsabschnitte sind Einsätze in der Abteilung 1.1 - Personal und Organisation (Tätigkeit z. B. Durchführung von Stellenbesetzungsverfahren, wie die Einstellung von Auszubildenden), Abteilung 3.4 - Verkehrswesen (Tätigkeit z. B. An- und Abmeldung von Kraftfahrzeugen, Führerscheinangelegenheiten) oder der Abteilung 10.3 - Kreiskasse (Tätigkeit z. B. Buchung von Zahlungen). 


Perspektiven

Als Verwaltungsfachangestellte*r bieten sich vielfältige Einsatzfelder in praktisch allen Fachbereichen.

Der Landkreis Gifhorn ermöglicht darüber hinaus regelmäßig einigen Mitarbeiter*innen die Teilnahme am Angestelltenlehrgang II. Mit dem erfolgreichen Abschluss des Angestelltenlehrgangs II eröffnet sich für die Absolventen die Chance, Verwaltungstätigkeiten auf der Ebene der Laufbahngruppe 2  wahrzunehmen.

Straßenwärter*in (m/w/d)

Voraussetzungen

  • Haupt- oder Realschulabschluss

  • gute Leistungen in den Fächern Mathematik, Naturwissenschaften und gegebenenfalls Technik

  • körperliche Belastbarkeit

  • Teamfähigkeit

  • Führerscheintauglichkeit für die Klasse CE

  • du solltest gerne im Freien arbeiten und hierfür gesundheitlich geeignet sein


Tätigkeiten

Gearbeitet wird in der Regel im Team. Als Straßenwärter*in (m/w/d) bis Du für die Vekehrssicherungspflicht der Straßen und Nebenanlagen zuständig und führst unter anderem folgende Arbeiten aus:

  • Mähen von Straßenbegleitgrün

  • Park- und Rastplatzreinigung

  • Brücken- und Verkehrsinselreinigung

  • Fahrbahninstandhaltungsarbeiten

  • Zurückschneiden von Bäumen und Sträuchern

  • Baumfällarbeiten

  • Straßenwinterdienst

  • Pflasterarbeiten und Randsteine setzen

  • Kontrolle von Fahrbahnmarkierungen und Verkehrszeichen


Ausbildungsbeginn

  • 01.08. des Jahres


Ausbildungsdauer

  • drei Jahre  


Prüfungsleistungen

  • Zwischenprüfung im zweiten Ausbildungsjahr

  • Abschlussprüfung am Ende der Ausbildungszeit  


Arbeitszeit

  • 39 Stunden wöchentlich  


Urlaubsanspruch

  • 30 Tage  


monatliche Ausbildungsvergütung

  • Erstes Ausbildungsjahr:    1.218,26 Euro brutto

  • Zweites Ausbildungsjahr:  1.268,20 Euro brutto

  • Drittes Ausbildungsjahr:    1.314,02 Euro brutto

Lebensmittelkontrolleur*in (m/w/d)

Derzeit steht ein Ausbildungsplatz zur/m Lebensmittelkontrollsekretär-Anwärter*in (m/w/d) für das zweite Einstiegsamt der Laufbahngruppe 1 der Fachrichtung Gesundheits- und soziale Dienste für den Lebensmittelkontrolldienst für das Jahr 2025 zur Verfügung.

Bewerbungen sind bis zum 18.05.2025 möglich.

Die Besetzung des Ausbildungsplatzes erfolgt vorbehaltlich der Bereitstellung des entsprechenden Schulplatzes durch die Akademie für öffentliches Gesundheitswesen in Düsseldorf.


Voraussetzungen

  • zum Einstellungstermin das 40. Lebensjahr (Schwerbehinderte 45. Lebensjahr) noch nicht vollendet haben (Ausnahmen sind möglich),

  • charakterliche, geistige und gesundheitliche Eignung

  • Deutsche Staatsangehörigkeit oder die Staatsangehörigkeit eines anderen Mitgliedstaates der Europäischen Union, eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum oder eines Drittstaates, dem Deutschland und die Europäische Union vertraglich einen entsprechende Anspruch auf Anerkennung von Berufsqualifikationen eingeräumt hat

  • In die Laufbahngruppe eins der Fachrichtung Gesundheits- und soziale Dienste für den Lebensmittelkontrolldienst werden Sie eingestellt, wenn Sie eine Berufsausbildung auf dem Gebiet des Verkehrs mit Lebensmitteln, Lebensmittel-Zusatzstoffen, kosmetischen Mitteln und Bedarfsgegenständen im Sinne des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuchs sowie mit Tabakerzeugnissen im Sinne des Vorläufigen Tabakgesetzes abgeschlossen haben

und

  • eine mit einer Prüfung auf Grund des Berufsbildungsgesetz oder der Handwerksordnung abgeschlossene Fortbildung in einem Lebensmittelberuf oder eine mit einer Prüfung abgeschlossene Ausbildung als staatlich geprüfter Techniker (m/w/d) in in einem Lebensmittelberuf nachweisen können.


Tätigkeiten

  • Lebensmittelüberwachung

  • Überprüfung der Einhaltung der Gesetze und Hygienevorschriften in Betrieben 

  • Wichtig ist auch ein Interesse an den Naturwissenschaften, da neben der Begutachtung der Qualität der Lebensmittel chemische und physikalische Tests durchgeführt werden.


Ausbildungsbeginn

  • variiert


Ausbildungsdauer

  • zwei Jahre (genannt Vorbereitungsdienst)


Prüfungsleistungen

  • Prüfung aus einem praktischen, schriftlichen und mündlichen Teil


Arbeitszeit

  • 40 Stunden wöchentlich


Urlaubsanspruch

  • 30 Tage


monatlicher Anwärtergrundbetrag

  • 1.409,04 Euro brutto


Ablauf der Ausbildung

Die Ausbildung beinhaltet einen 6-monatigen theoretischen Lehrgang an der Akademie für öffentliches Gesundheitswesen in Düsseldorf oder Berlin.

 

Der nächste buchbare Lehrgang in Düsseldorf findet wie folgt statt:

81. Lehrgang in Düsseldorf 2026

  • 05.01.2026 - 06.03.2026* (Modul I ) Online
  • 04.05.2026 - 03.07.2026 * (Modul II )
  • 31.08.2026 - 23.10.2026 * (Modul III )

*Die Endzeiten können noch variieren


Zu Ihrer praktischen Ausbildung (18 Monate) gehören außerdem Abschnitte im Ordnungs-, Veterinär- und Gesundheitsbereich der Kreisverwaltung und Ausbildungseinheiten in verschiedenen LAVES-Instituten (z. B. Institut für Fische und Fischereierzeugnisse in Cuxhaven, Institut für Bedarfsgegenstände in Lüneburg) und der Polizei. Die Gesamtdauer bei den LAVES-Instituten beträgt 2 Monate.

Hygienekontrolleur*in (m/w/d)

Voraussetzungen

  • Sekundarabschluss I, idealerweise mit zusätzlich abgeschlossener Berufsausbildung 

oder 

  • Hauptschulabschluss, oder ein anderer als gleichwertig anerkannten Abschluss, in Verbindung mit dem erfolgreichen Abschluss einer mindestens zweijährigen förderlichen Berufsbildung    

oder

  • den erfolgreichen Abschluss einer sonstigen zehnjährigen allgemeinen Schulbildung

  • mindestens 18 Jahre

  • gesundheitliche Eignung

  • geimpft oder genesen im Sinne des § 2 Nummer 2 oder Nummer 4 der COVID-19-Schutzmaßnahmen-Ausnahmeverordnung

  • Interesse an medizinischen sowie technischen Sachverhalten

  • Kommunikationsfähigkeit

  • gute schriftliche und mündliche Ausdrucksfähigkeit

  • strukturierte und sorgfältige Arbeitsweise

  • Freude am Außendienst

  • Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis der Klasse B sowie die Bereitschaft, den Privat-PKW für dienstliche Zwecke gegen Entschädigung nach der Niedersächsischen Reisekostenverordnung einzusetzen 


Tätigkeiten

  • Arbeit im Bereich des Infektionsschutzes mit meldepflichtigen Infektionskrankheiten, Überwachung von angeordneten Maßnahmen zur Infektionsprävention/-bekämpfung

  • Prüfung von gewerblichen und öffentlichen Einrichtungen über die Einhaltung der gesetzlichen Infektionsschutzanforderungen

  • Hygienekontrollen von z.B. Krankenhäusern, Schulen, Alten- und Pflegeheimen, Arztpraxen

  • Überwachung der Trinkwasserqualität gemäß der Trinkwasserverordnung 

  • Überwachung von Schwimmbädern, Kleinbadeteichen sowie EU-Gewässern 

  • Entnahme von Proben oder Durchführung von Messungen bei Ortsbesichtigungen 

  • Beratung der örtlich zuständigen Stellen und der Bevölkerung in Fragen des Infektionsschutzes, der Schädlingsbekämpfung, zu Desinfektionsmaßnahmen, Impfungen, Infektionskrankheiten, baulichen Maßnahmen etc.

  • Strahlenschutz im Sinne der Umwelthygiene

  • Leichen-, Bestattungs- und Friedhofswesen


Ausbildungsbeginn

  •  01.12. des Jahres 


Ausbildungsdauer

  • drei Jahre 


Prüfungsleistungen

  • Prüfung zum/zur Desinfektor*in im Anschluss an den Desinfektorenlehrgang

  • Abschlussprüfung am Ende der Ausbildungszeit zum/zur staatlich anerkannte*n Hygienekontrolleur*in 


Arbeitszeit

  • 39 Stunden wöchentlich 


Urlaubsanspruch

  • 30 Tage 


monatliche Ausbildungsvergütung

  • Erstes Ausbildungsjahr:    1.068,26 Euro brutto

  • Zweites Ausbildungsjahr:  1.118,20 Euro brutto

  • Drittes Ausbildungsjahr:    1.164,02 Euro brutto

Umwelttechnolog*in für Kreislauf- und Abfallwirtschaft (m/w/d)

Voraussetzungen

  • Realschulabschluss oder überdurchschnittlich guter Hauptschulabschluss

  • gute Leistungen in Mathematik, Chemie, Physik, Biologie, Werken

  • Handwerkliches Geschick sowie technisches Verständnis zählen zu Ihren Stärken

  • hohes Maß an Sorgfalt, Gewissenhaftigkeit und Verantwortungsbewusstsein 

  • keine Scheu vor dem Umgang mit Abfällen

  • schnelle Reaktionsgeschwindigkeit


Tätigkeiten

  • Du lernst mit Maschinen wie Radlader, Bagger und Stapler umzugehen

  • Wartung und Instandhaltung von Maschinen

  • Überwachung und Durchführung der umweltgerechten Abfalltrennung

  • Einblicke in diverse Abfallbehandlungsabläufe und -anlagen

  • Müllentsorgung organisieren

  • Erstellung von Entsorgungsnachweisen und Begleitscheinen

  • Müll und Abfälle chemisch analysieren

  • Neben der Berufsschule bekommst Du die Möglichkeit, an berufsspezifischen Lehrgängen teilzunehmen


Ausbildungsbeginn

  •  01.08. des Jahres


Ausbildungsdauer

  • drei Jahre


Prüfungsleistungen

  • Zwischenprüfung vor dem Ende des zweiten Ausbildungsjahres

  • Abschlussprüfung am Ende der Ausbildungszeit

Arbeitszeit

  • 39 Stunden wöchentlich 


Urlaubsanspruch

  • 30 Tage 


monatliche Ausbildungsvergütung

  • Erstes Ausbildungsjahr:    1.218,26 Euro brutto

  • Zweites Ausbildungsjahr:  1.268,20 Euro brutto

  • Drittes Ausbildungsjahr:    1.314,02 Euro brutto