Kreisinspektor*in (m/w/d), Bachelor of Arts

Für das Einstellungsjahr 2025 ist die Bewerbungsfrist abgelaufen.

Es ist beabsichtigt, neue duale Studienplätze wieder zum 01.08.2026 anzubieten.


Deine Karriere als Beamt*in für das erste Einstiegsamt der Laufbahngruppe 2 der Fachrichtung Allgemeine Dienste kannst Du bei uns mit einem dualen Studium im Studiengang Verwaltungswissenschaft entweder mit dem Schwerpunkt


"Kommunalverwaltung"

(rechtswissenschaftlich orientierter Schwerpunkt)     

 oder

"Verwaltungsbetriebswirtschaft"

(wirtschaftlich orientierter Schwerpunkt)


starten. Das Studium erfolgt im Beamtenverhältnis auf Widerruf. Während des Studiums führst Du die Dienstbezeichnung Kreisinspektor-Anwärter*in.

Einstellungsvoraussetzungen

  • Deutsche Staatsangehörigkeit oder die Staatsangehörigkeit eines anderen Mitgliedstaates der Europäischen Union, eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum oder eines Drittstaates, dem Deutschland und die Europäische Union vertraglich einen entsprechende Anspruch auf Anerkennung von Berufsqualifikationen eingeräumt hat
  • Abitur, Fachhochschulreife oder ein als gleichwertig anerkannter Schulabschluss
  • Charakterliche, geistige und gesundheitliche Eignung
  • Höchstalter 39 Jahre, für Schwerbehinderte 44 Jahre (weitere Ausnahmen sind möglich)

Nähere Informationen zu dem Studiengang, den Schwerpunkten und der Hochschulzugangsberechtigung erhältst du direkt beim Niedersächsischen Studieninstitut.

Inhalte und Ablauf des dualen Studiums

Ablauf des dualen Studiums

Das Studium erfolgt als Fachhochschulstudium und dauert insgesamt drei Jahre. Es besteht aus insgesamt neun Trimestern. Hiervon werden sechs Trimester an der Kommunalen Hochschule für Verwaltung in Niedersachsen (HSVN) in Hannover und drei Trimester als eingegliederte berufspraktische Abschnitte absolviert. Die Praxiszeiten werden beim Landkreis Gifhorn (zehn Monate) und als "externes Praktikum/Fremdausbildung" (zwei Monate) bei einer Behörde auf einer anderen Verwaltungsebene, einer Einrichtung oder in einem Betrieb absolviert. Eine Fremdausbildung im Ausland ist ebenfalls möglich.


Detailübersicht Theorie- und Praxistrimester

  • 1. Trimester (T1): 01.08. – 30.11.*
  • 2. Trimester (T2): 01.12. – 31.03.
  • 3. Trimester (T3): 01.04. – 31.07. (Praxisphase I)
  • 4. Trimester (T4): 01.08. – 30.11.*
  • 5. Trimester (T5): 01.12. – 31.03. (Praxisphase II)
  • 6. Trimester (T6): 01.04. – 31.07. (vorlesungsfrei ab 01.07., Urlaub bzw. Praxis)
  • 7. Trimester (T7): 01.08. – 30.11. (Praxisphase III)
  • 8. Trimester (T8): 01.12. – 31.03.
  • 9. Trimester (T9): 01.04. – 31.07. (vorlesungsfrei ab Abschluss Ende Juni)

 * Der tatsächliche Veranstaltungsbeginn wird jährlich neu festgelegt.


Inhalte des Studiums

In einem zweitrimestrigen gemeinsamen Grundstudium beider Schwerpunkte werden die für die Fachrichtung Allgemeiner Dienst der Laufbahngruppe zwei notwendigen fachlichen und übergreifenden Grundqualifikationen vermittelt. Die Inhalte sind breit gefächert. Es gibt juristische und betriebswirtschaftliche, daneben aber auch sozialwissenschaftliche und fachübergreifende Inhalte. Zwischen dem zweiten und vierten Trimester erfolgt die erste praktische Ausbildungsphase beim Landkreis Gifhorn. Während des Praxiseinsatzes lernt man vielfältige Aufgaben und Tätigkeiten eines Bereiches kennen, kann gewonnene theoretische Kenntnisse und Fertigkeiten vertiefen und den Umgang mit Bürger*innen weiter ausbauen.

Spätestens zum Ende des zweiten Trimesters erfolgt die Wahl des endgültigen Schwerpunktes. Die verbleibenden sechs Trimester bilden das Hauptstudium. Hierbei unterscheiden sich die Lehrinhalte in den beiden Schwerpunkten.

Im Schwerpunkt „Kommunalverwaltung“ liegt das Hauptaugenmerk der Studieninhalte in der Vermittlung rechtswissenschaftlicher Fähigkeiten mit dem Schwerpunkt Öffentliches Recht.

Der Schwerpunkt „Verwaltungsbetriebswirtschaft“ enthält dagegen einen höheren Anteil wirtschaftswissenschaftlicher Inhalte mit dem den Hauptaugenmerk Betriebswirtschaftslehre / Rechnungswesen.

Das Beamtenverhältnis auf Widerruf endet nach Bestehen sämtlicher Leistungsnachweise, frühestens jedoch mit dem Ablauf des Vorbereitungsdienstes.

Nach erfolgreichem Abschluss aller Prüfungen wird der akademische Grad Bachelor of Arts verliehen. Des Weiteren erhalten die verbeamteten Absolventen die Laufbahnbefähigung für das erste Einstiegsamt der Laufbahngruppe zwei der Fachrichtung Allgemeine Dienste.


Auslandspraktikum

Für die Studierenden der Kommunalen Hochschule für Verwaltung in Niedersachsen (HSVN) steht fest: Das Abenteuer Auslandspraktikum ist eine großartige Chance, die es „so nur einmal gibt“. In zwei bis maximal drei Monaten erkundeten sie während ihres dualen Studiums weltweit verschiedene Institutionen, jeweils mit dem Fokus Verwaltung.

Infos zu den Auslandsaufenthalten findest Du unter: International Office der HSVN


Weitere Informationen

Weitere Informationen zum Bachelorstudiengang erhältst Du bei der Kommunalen Hochschule für Verwaltung in Niedersachsen (HSVN). Dort findest Du unter dem Punkt Verwaltungswissenschaft Informationen zu den Inhalten der einzelnen Schwerpunkte.

Allgemeine Informationen zum dualen Studium

Studienbeginn

  • 01.08. des Jahres  


Dauer des Studiums

  • drei Jahre 


Ziele des dualen Studiums

  • Vermittlung von langfristig verwertbaren funktionsübergreifenden Kenntnissen und Fähigkeiten

  • Vermittlung von Fachkompetenzen

  • Förderung der Selbstständigkeit, Eigenverantwortung und Handlungsbereitschaft

  • Training von Teamfähigkeit, Führungsfähigkeit, Einfühlungsvermögen und Kommunikationsfähigkeit 


Arbeitszeit (in den berufspraktischen Zeiten)

  • 40 Stunden wöchentlich


Urlaubsanspruch

  • 30 Tage  (Urlaubstage können nur in den berufspraktischen Zeiten in Anspruch genommen werden)


monatlicher Anwärtergrundbetrag

  • 1.469,74 Euro brutto

Berufliche Perspektiven nach erfolgreichem Abschluss

Aufgrund des umfangreichen aber auch anspruchsvollen Studiums bist Du in der Lage, in allen Fachbereichen der Verwaltung zu arbeiten. Als Kreisinspektor*in (m/w/d) hast Du einen abwechslungsreichen und verantwortungsvollen Aufgabenbereich mit vielen Kontakten zu Menschen. Du bist Ansprechpartner*in (m/w/d) für die Bürger*innen, nimmst deren Anträge und Wünsche entgegen, ermittelst die Tatsachen und entscheidest aufgrund der Gesetze.

Für Deine Tätigkeiten ist ein hohes Maß an Verantwortung, Engagement, Kreativität und Sozialkompetenz im Umgang mit den Bürger*innen erforderlich. Der Landkreis Gifhorn ist Dienstleister. Unser ständiges Ziel ist es, die Bürgernähe und Aufgabenbewältigung unter betriebswirtschaftlichen Gesichtspunkten zu optimieren. Hierbei kannst Du mitwirken und bei der Einführung neuer Instrumente zur Verbesserung beitragen.

Der ebenfalls bei der HSVN durchgeführte Masterstudiengang Kommunales Verwaltungsmanagement wird beim Landkreis Gifhorn derzeit nicht angeboten.